Raumluft & Hygiene

Gemäß diesem Motto ist unser Ziel die Schaffung eines Hygienebewusstseins unserer Kunden im Bereich der Raumlufttechnik. Wir bieten Mitarbeiterschulungen, Beratungsgespräche und Verbesserungsvorschläge für Gewerbe- oder Industrieunternehmen in Problemfällen an.

Allgemeines zur Lüftungs- und Klimatechnik für Industrie und Gewerbe

Grundlagen für unsere Planungen und Projektierungen im RLT- Bereich sind die hierfür geltenden Vorschriften, Normen und Richtlinien gemäß VDI 6022/2071/3801-03; DIN 1946 1–6; EN V 12097-99 und VDMA 24186 Teil 1.

Während bekanntlich die Aufgabe von Heizungsanlagen im Wesentlichen darauf beschränkt ist, Räume im Winter zu heizen, hat die Lüftungs- und Klimatechnik das weitaus größere Ziel, den Zustand der Raumluft hinsichtlich Reinheit, Temperatur und Feuchte innerhalb bestimmter Grenzen zu halten.

Die Anforderungen, die an den Raumluftzustand gestellt werden, können je nach Art des Raumes sehr verschieden sein. Bei Wohnräumen begnügt man sich leider in der Regel auch heute noch mit einer einfachen Fensterlüftung, während für die meisten industriellen Betriebe Klimaanlagen verlangt werden, die jeden gewünschten Luftzustand durch entsprechende Regelungen mit größter Genauigkeit einhalten können. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es zahllose Zwischenstufen mit qualitativ mehr oder weniger Luftbehandlung.

Raumlufttechnische Anlagen in Industriebetrieben der Lebensmittelindustrie sind erforderlich, wenn:

  • die Luft durch Gerüche, Fettbestandteile, gasförmige Verbrennungsprodukte, partikelförmige, biologische, anorganische sowie organische Schadstoffe belastet wird
  • hygienische Anforderungen an die Raumluftqualität erfüllt sein müssen
  • Wärme durch Konvektion und Strahlung anfällt
  • bei der Fertigung sowie beim Reinigen Feuchtigkeit anfällt
  • in den Fertigungsräumen die Lufterneuerung durch Austausch mit der Außenluft, sowie die Einhaltung erträglicher bzw. vorgegebener Raumlufttemperaturen (bzw. Luftqualität), vorgeschrieben ist

Wird diese belastete Luft nicht behandelt, so können sich hieraus nachstehende Folgen ergeben:

  • Qualitätsmängel der hergestellten Produkte
  • Steigerung der Produktionskosten
  • Minderung der Arbeitsfreude und Leistungsminderungen
  • Minderung des Denkvermögens, der Aufmerksamkeit und des Reaktionsvermögens
  • höhere Arbeitsanstrengungen
  • höhere Lohnkosten
  • größere Unfallgefahr der Produktionsmitarbeiter
  • häufige Erkrankungen

Um diese negativen Folgen zu vermeiden, sollten folgende Luftzustände im Rahmen des betrieblich möglichen eingehalten werden:

Raumlufttemperatur: Die Raumlufttemperatur sollte mindestens 18°C betragen (Ausnahme produktionstechnische Gründe) und im Rahmen des betrieblich möglichen 26°C nicht überschreiten. Hieraus resultiert dann auch die Notwendigkeit einer eventuellen Kühlung von Produktionsbereichen.

Luftfeuchtigkeit: Die relative Luftfeuchtigkeit sollte sich in einem Bereich von 35%-65% bewegen. Da dies in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben jedoch zum Teil nicht zu verwirklichen ist, gilt hier als Grenzwert ein Betrag von 16,5 g Wasser je kg trockener Luft.

Luftgeschwindigkeit: Die Luftgeschwindigkeit sollte nicht größer als 0,32 m/s, bzw. nicht größer als 0,52 m/s in der Nähe von Produktionsgeräten sein.

Lärmschutz: Der von einer raumlufttechnischen Anlage abgegebene A – Schalldruckpegel sollte im Arbeitsbereich in einer Höhe von 1,7 m über dem Fußboden auf 60 dB begrenzt werden. Bei verstärkter Geräuschabgabe der Produktionsmaschinen kann von diesem Wert nach oben hin abgewichen werden.

Zusammenfassung einiger grundsätzlicher Vorschriften zur Lufthygiene in Kurzform:

DIN 1946:

  • RLT- Anlagen bedingte Verunreinigungen sind durch sachgerechte Planung, Ausführung, Wartung und Betrieb der RLT- Anlagen weitgehend zu vermeiden.
  • Die Zuluft sollte Außenluftqualität haben.
  • Gegen den Einsatz von Wärmerückgewinnern bestehen aus hygienischer Sicht keine Bedenken, wenn die Luftströme völlig getrennt geführt werden.
  • Umluft sollte nur mit geringen durch Arbeitsprozesse bedingte Verunreinigungen angewendet werden.
  • Fortluft ist so ins Freie zu führen, dass ein Wiederansaugen ebenso wie eine mögliche Belastung der Umgebung vermieden wird.
  • Zur Reinigung der Außenluft ist ein Luftfilter mindestens der Klasse G4 in unmittelbarer Nähe der Außenluft-Ansaugöffnung einzubauen. Eine zweite Filterstufe, mindestens F7, soll auf der Druckseite des Ventilators liegen.
  • Da sich im Kondenswasser von Luftkühlern Bakterien und Pilze ansiedeln und vermehren können, ist eine leichte Zugänglichkeit für Reinigungszwecke sicherzustellen.
  • Die Ventilatoren und Ventilatorgehäuse müssen reinigungsfähig sein.
  • Für Luftdurchlässe muss eine Reinigungsmöglichkeit gegeben sein.

VDI 6022:

  • Zuluft: Erste Filterstufe mindestens F5, zweite Filterstufe mindestens F7 möglichst F9
  • Lage der Ansaugöffnung mindestens 3m über Untergrundniveau und 2m entfernt von Aufbauten
  • Zirkulation von Fort- und Außenluft ist zu vermeiden

Alle vorgenannten Ausführungen hören sich ziemlich trocken an. Wenn man sich jetzt aber vor Augen führt, dass Luft das Hauptnahrungsmittel des Menschen darstellt – wir nehmen durchschnittlich 1kg feste Nahrung, 2 kg flüssige Nahrung und 22 kg Luft täglich zu uns – gewinnt die Raumluftqualität eine besondere Bedeutung.

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